Allgemeine Geschäftsbedingungen / Nutzungsvereinbarung der Feldgärten
1. Gegenstand des Unternehmens Feldgärten
Das Unternehmen "Feldgärten" bietet eine für den Gemüseanbau vorbereitete landwirtschaftliche Fläche an, die für den Mieter/Nutzer entsprechend der reservierten Anbaufläche parzelliert wird (Feldgarten). Nach verbindlicher Reservierung (Buchung und Zahlungseingang des Saisonbeitrages) werden die Nutzungsrechte zum Zweck der Selbstversorgung für eine Saison, einschließlich Pflege und Ernte an den Mieter/Nutzer übertragen. Der zur Verfügung gestellte Feldgarten wird vom Mieter/Nutzer selbstständig angesät, bepflanzt und bewirtschaftet. Das für den Anbau erforderliche Saat- und Pflanzgut inkl. eines Pflanzplans kann vom Anbieter bezogen werden.
Als Unternehmensplattform dient das Onlineportal www.feldgaerten.de.
2. Leistungen
Leistungsbeschreibung:
Das Feldgärten-Team stellt Gemüsegartenparzellen in unterschiedlicher Größe zur Nutzung bereit. Die Saison bzw. der Nutzungszeitraum beginnt je nach Witterung im April und endet im November des jeweiligen Jahres. Genaue Termine zur Über- und Rückgabe des Feldgartens werden auf dem Onlineportal sowie per E-Mail mitgeteilt.
Die Rechte zur Bewirtschaftung, d.h. Pflegen und Ernten des Feldgartens, im vorgenannten Nutzungszeitraum, gehen zum Zeitpunkt der Übergabe und nach Zahlung des Saisonbeitrages auf den Mieter/Nutzer über.
Ausstattungen:
Für die Bewirtschaftung eine Feldgartens stehen dem Nutzer/Mieter folgende Materialien zur Verfügung:
Hinweis: Mit der Überweisung des Saisonbeitrages werden die obengenannten Bedingungen anerkannt.
4. Widerrufsrecht
Der Mieter/Nutzer kann innerhalb von 14 Tagen nach der Buchung von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Für den Widerruf bedarf es keiner Begründung, der Widerruf hat lediglich als Widerrufserklärung in Textform an Feldgärten, Sebastian Hoffmann, per Mail an info@feldgaerten.de oder per Post an Sebastian Hoffmann, Hans-Seehase-Ring 47, 18059 Rostock zu erfolgen.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Kann der Mieter/Nutzer die bereits empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er insoweit ggf. Wertersatz leisten.
5. Außerordentliche Kündigung
Im Falle der nicht vereinbarungsgemäßen Nutzung seiner Fläche kann der Anbieter Feldgärten die Vereinbarung zur Flächennutzung nach schriftlicher Abmahnung mit sofortiger Wirkung kündigen. Bereits bezahlte Beträge werden nicht, auch nicht anteilig, zurückerstattet.
6. Haftung
Das Unternehmen Feldgärten wird von sämtlichen Haftungsansprüchen freigestellt, dies gilt insbesondere für Unfälle, Ernterisiken verursacht durch höhere Gewalt und / oder mitgebrachte Gegenstände. Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet das Unternehmen Feldgärten nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des Unternehmens Feldgärten. In allen anderen Fällen haftet das Unternehmen Feldgärten nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.
Das Unternehmen Feldgärten haftet nicht für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit, die Vollständigkeit der in ihrem Webangebot eingestellten Informationen sowie für die ununterbrochene Erreichbarkeit der Website.
Das Unternehmen Feldgärten hat keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalte fremder Internetseiten. Es distanziert sich daher von allen fremden Inhalten, auch wenn von Seiten von Feldgärten auf diese externen Seiten ein Link gesetzt wurde. Dies gilt für alle auf der Homepage angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die Banner und Links führen, sowie für Fremdeinträge in von Feldgärten eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten.